Wohnbauförderung Bund und Kantone

27.02.2014
Bund
Das Wohnraumförderungsgesetz WFG vom 21.3.2003 und die Änderungen vom 21.3.2003 zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) sind auf den 1.10.2003 in Kraft getreten.

Gestützt auf das WFG kann der Bund mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen das Ange­bot von preisgünstigen Mietwohnungen und den Erwerb oder die Erneuerung von preisgüns­tigem Wohneigentum fördern. Nachdem aber das Entlastungsprogramm 2003 von den Eidg. Räten gutgeheissen wurde, konnten die Art. 12 und 24 WFG, welche die gesetzliche Basis der Direktdarlehen bilden, bis Ende 2008 nicht angewendet werden. Vom Entlastungsprogramm nicht betroffen waren die übrigen Massnahmen des WFG: Indirekte Hilfen für Bauträger mit wenig Eigenkapital (Bürgschaften und Rückbürgschaften), Unterstützungen für Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Weiterführung der Tätigkeiten im Forschungsbereich.

Neue Bundeshilfen gem. WEG werden nicht mehr ausgerichtet, doch bleibt dieses für die in den vergangenen 25 Jahren eingegangenen Verpflichtungen die weiterhin gültige Rechts­grundlage. Mit der Änderung des WEG verzichtet der Bund nach Ablauf von 30 Jahren auf noch ausstehende Vorschüsse und Zinsbetreffnisse, die bei Mietwohnungen noch geschul­det sind, soweit sie nach dem Finanzierungs- und Tilgungsplan bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Rückzahlung fällig geworden sind. Zudem wird festgelegt, dass die Bundeshilfe gem. WEG in speziell umschriebenen Fällen im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden kann.

Ostschweizer Kantone

In den Kantonen SG und AI bestehen noch Anschlussgesetze nach WEG. In diesen beiden wie auch in den übrigen Kantonen der Ostschweiz werden nur noch die laufenden Geschäfte nach WEG weitergeführt, neue kommen keine mehr dazu. Die Ostschweizer Kantone führen keine Anschlussprogramm durch. Alle neuen finanziellen Unterstützungen sind somit nur noch über die teilweise vom Bund unterstützten Fonds bzw. Bürgschaften der Verbände möglich.

Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten über den Verband

Siehe dazu unter www.wbg-schweiz.ch/Finanzierungen.

Für Kontakte:

Daniela Weber, Beraterin Regionalverband Ostschweiz, Tel 071 226 46 69,
E-Mail daniela.weber@wbg-ostschweiz.ch.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz

www.wbg-schweiz.ch/finanzberatung.
Kathrin Schriber Tel 044 360 26 57 oder Robert Schwarzenbach Tel 044 360 26 55